Allgemeine Geschäftsbedingungen der KROMMESS + ROTH AG für gewerbliche Kunden



01. Anwendungsbereich und Geltung

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Kaufverträge mit Unternehmern (Firmenkunden) mit Sitz in der Schweiz, die über unsere Webseite oder auf anderem Wege (bspw. schriftlich, telefonisch, Fax) abgeschlossen werden.


02. Angebot und Vertragsschluss

Die Preise in unseren Preislisten und Prospekten sowie auf unserer Website enthalten unverbindliche Preisinformationen, aufgrund derer der Kunde uns ein Angebot zum Vertragsschluss machen kann. Ein Vertrag kommt erst durch unsere Annahme zustande (Bestell- oder Auftragsbestätigung).


03. Termine

Wir verpflichten uns, dem Kunden die vereinbarten Produkte an den in der Auftragsbestätigung festgelegten Terminen zu liefern, während der Kunde sich verpflichtet, diese Produkte zu der vorbestimmten Zeit abzunehmen und zu bezahlen.

Die Termine werden angemessen verschoben, wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb unseres Herrschaftsbereichs liegen, wie Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Epidemien, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen sowie behördliche Massnahmen

Bei sonstigen Verzögerungen kann der Kunde:

  1. Auf weitere Lieferungen verzichten: Dies hat er uns unverzüglich mitzuteilen.
  2. Teillieferungen verlangen, sofern dies möglich ist: Dies muss unverzüglich vereinbart werden.
  3. Uns eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung ansetzen: Erfüllen wir bis zum Ablauf dieser Nachfrist nicht, darf der Kunde, sofern er es sofort erklärt, auf die nachträgliche Leistung verzichten oder vom Vertrag zurücktreten. Wir werden den Kunden so rasch wie möglich über Verzögerungen informieren. Allfälliger Schadenersatz wird nach Art. 191 OR berechnet.



04. Vertragserfüllung

Wir sind generell zu Teillieferungen Maßnahmen. Soweit kein anderes Erfüllungsort von den Vertriebenen ist oder aus der Natur des Geschäftses verwaltet, vergoldet als Lieferung die Produkte der Produkte am unsere Geschäftessitz. Wenn nicht anders als anders, gehen und Gefahr mit Abgang der Ware bei uns auf den Kunden über. Sofern kein unterschiedes Vertragsverfahren Anspruch ist, hat der Kunde die Produkte selbst zu kaufen und alle Rechteige, die sich auf die Schreibweise beziehen. Unter den Einstellungen des Kunden die Anzeige einer von zwei Wochen nach der Lieferung, der Anwendung der Produkte in allen Funktionen als mängelfrei und der Lieferung als ordnungsgemäß. Der Kunde ist dann zur termingerechten Bezahlung gezahlt.


05. Preise, Transportkosten und Zahlungsbedingungen

Ohne anderslautende Verträge sind die Preise der Produkte und Kosten in Schweizer Franken (CHF), exklusive Mehrwertsteuer, verzollt und ab unser Geschäftsssitz zu verstehen. Wo nicht anders gehört, ist Zubehör nicht im Preis inbegriffen. Wir geben die besten letzten Produkte grundlegender ab externem Lager. Der Kunde hat bei der Begrenzung gegeben, wie er die Auslieferung ändertt. Transportkosten sind vom Kunden zu tragen und werden wie folgt verloren: Warenwert der Steuern exkl. MWST bis 999,99 CHF: Lieferung A-Post 15,00 CHF, B-Post 12,00 CHF oder Express 32,00 CHF; Warenwert 1’000.00 – 2’999.99 CHF: 1,2% vom Warenwert der Waren; ab 3’000.00 CHF Warenwert:
Transportkosten entfallen
Sofern keine anderweitige Vertretung besteht, sind unsere Rechte sofort fällig und innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist ist der Kunde ohne weitere Mahnung im Verzug. Wir können einen Verzugszins in Höhe von 7% machen machen. Bedenken sind wir beziehen, den Ersatz aller Mahn-, Inkasso-, Rechts- und Gerichtskosten sowie des weiteren Schadens zu. Für Mahnungen nach Verzugseintritt können wir eine Umtriebsentrechte von CHF 50.00 verlangen.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir ohne besondere Androhung Rechte, die Erbringung andere Rechte von der anderen Bezahlung Rechte und, nach unserer Kontrolle, auch von Vorauszahlungen oder andere Sicherheiten zu machen.
Alle unsere Rechte, einschliesslich forderte, für die Ratenzahlung, ist, wird sofort fällig, wenn (a) der Kundenzahlungsbedingungen nicht einhält oder (b) auf unser Verlangen nicht um die persönliche Sicherheit besteht, um unsere Berechtigten Zweifel an seine Liquidität / Zahlungsfähigkeit müssenuräumen, so zB bei Betreibungen oder andern Verträgen für
Zahlungsschwierigkeiten des Kunden.
Der Kunde darf mit Gegenansprüchen nur verrechnen, diese diese fällig sind oder ein rechtskräftiges Gerichtsurteilstehen.


06. Projektkosten, Hersteller-Reporting

In Bezug auf die Berücksichtigung der Kunden von der Preisliste abweichende Projektpreise, für die seitens des Herstellers besondere Rechte werden. Dies vergoldet nur dann, wenn der Kunde die Richtlinien des Herstellers zum Projektgeschäft einhält, etwa die Benennung der Endkunden.
Macht der Kunde hiervon Gebrauch, gegebener er sich damit verbunden, dass wir Informationen über Mengen, Artikel, getätigte Umsätze und Name und Adresse des Kunden sowie des Endkunden und Kaufs im In- und Ausland beziehen (KaufReporting).
Der Kunde ist befugt, zu schützen, zu schützen. seine Endkunden zu treffen und zu hören, welche über die Bearbeitung, Speicherung und Weitergabe von Daten zu gleichen Umständen die Auftragsdatenverarbeitung durch uns zu gehören. Der Kunde ist der Verlust, der Verlust der Einwilligung bei den persönlichen Rechten, die wir verloren haben.


07. Gewährleistung

Wir müssenichten uns zur Wahrnehmung und die Produkte in einer guten Qualität. Wir müssenichten uns weiter zur Wahrnehmung der Auswahl, der Ausbildung und der fachmännischen Arbeitsweise der behinderten Mitarbeiter sowie der zugehörigen. Die Gewährleistungsfrist führt ein Jahr. Bei Mängeln an den geleferten Sachen wurde die Rechte des OR.


08. Haftung

Ausserhalb der Gewährleistung haften wir nur für einen Schaden, wenn der Kunde nachweist, dass dieser vorsätzlich oder durch grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen von uns verursacht wurde, höchstens jedoch mit dem Totalbetrag von 50’000.00 CHF pro Schadensfall.
Jede weitergehende Haftung von uns, unseren Hilfspersonen und der von uns beauftragten Dritten für Schäden aller Art und aus jeglichem Rechtsgrund ist im gesetzlich grösstmöglichen Umfang ausgeschlossen. Insbesondere hat der Kunde in keinem Fall Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungs- oder Datenverlust, Verlust von Aufträgen, entgangenen Gewinn sowie
andere indirekte oder Folgeschäden. Weiter haften wir nicht für strenge Gewalt, natürliche Abnutzung; unzulängliche Folgen, nichtbeachten der Betriebs- oder Installationsvorschriften, zweckwidrige Berechtigung der Produkte, unsachgemächt Handhabung bzw. Behandlung, Verwaltung von nicht genehmigten Berechtigungen und Zugang oder unberechtigten Eingriffe durch den Kunden oder Drittpersonen. Sämtliche Haftungserleichterungen auch für unsere Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter.
Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen.



09. Eigentumsvorbehalt

Die von uns gelieferten Produkte bleiben – solange sie im Einflussbereich des Kunden stehen – in unserem Eigentum, bis der Kunde den Kaufpreis vollständig und vertragskonform bezahlt haben. Wir sind berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Sitz des Kunden einzutragen.


10. Datenschutz

Wir verpflichten uns, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz einzuhalten. Wir erheben, speichern und bearbeiten nur Daten, die für die Erbringung der Leistungen, für die Abwicklung AGB Krommess und Roth AG, gewerbliche Kunden und Pflege der Kundenbeziehung sowie für die Rechnungsstellung erforderlich sind.


11. Informationspflicht

Die Parteien machen sich gegenseitig und rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam, soweit sie für die Ausführung und den Gebrauch der Produkte von Bedeutung sind. Weiter informieren sich die Parteien rechtzeitig über Hindernisse, welche die vertragsmässige Erfüllung in Frage stellen oder zu unzweckmässigen Lösungen führen können.


12. Rücknahme

Wir verpflichten uns gemäss Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG) elektrische Geräte zurückzunehmen und umweltgerecht zu entsorgen. Der Kunde übernimmt die Kosten für Transport und Entsorgung.


13. Salvatorische Klausel

Sollte eine der Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die unwirksame Klausel soll sodann durch eine Klausel ersetzt werden, welche den wirtschaftlichen Interessen der Parteien und der ihnen beabsichtigten Regelungen möglichst nahe kommt.


14. Gerichtsstand

Die Parteien werden sich bemühen, etwaige Streitigkeiten, die sich aus der Durchführung dieses Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen. Als Gerichtsstand werden die für unseren Geschäftssitz zuständigen Gerichte vereinbart. Wir sind jedoch berechtigt, auch das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen. Stand Dezember 2021